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   LSG Niedersachsen-Bremen, 17.11.2009 - L 13 AS 229/09   

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https://dejure.org/2009,116246
LSG Niedersachsen-Bremen, 17.11.2009 - L 13 AS 229/09 (https://dejure.org/2009,116246)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 17.11.2009 - L 13 AS 229/09 (https://dejure.org/2009,116246)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 17. November 2009 - L 13 AS 229/09 (https://dejure.org/2009,116246)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BSG, 07.05.2009 - B 14 AS 31/07 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - mündlicher Untermietvertrag unter

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 17.11.2009 - L 13 AS 229/09
    Ergänzend ist hinsichtlich der Beurteilung, ob zwischen dem Kläger und dessen Bruder ein wirksames Mietverhältnis abgeschlossen worden ist, die Rechtsprechung des BSG (Urteile vom 7. Mai 2009 - Az.: B 14 AS 31/07 R; Urteil vom 20. August 2009 - Az.: B 14 AS 34/08 R; Urteil vom 3. März 2009 - Az.: B 4 AS 37/08 R) heranzuziehen.

    So ist ein Mietverhältnis auch dann anzunehmen, wenn nur eine geringfügige "Gefälligkeitsmiete" vereinbart ist, oder wenn der Mieter lediglich die Betriebskosten oder sonstige Lasten zu tragen hat (BSG, Urteil vom 7. Mai 2009 - Az.: B 14 AS 31/07 R - Rn. 18 - zitiert nach juris).

    Die Umstände des behaupteten Mietverhältnisses sind vielmehr im Einzelnen zu ermitteln und zu würdigen (BSG, Urteil vom 7. Mai 2009 - Az.: B 14 AS 31/07 R - Rn. 18).

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 25.07.2006 - L 8 AS 383/06
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 17.11.2009 - L 13 AS 229/09
    Der Beklagte wird unter Aufhebung des Gerichtsbescheides des Sozialgerichts Stade vom 31. Juli 2007 (Az.: S 8 AS 383/06) sowie Abänderung der Bescheide vom 27. Dezember 2005 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 18. Mai 2006 verurteilt, dem Kläger für den Bewilligungszeitraum 1. Januar 2006 bis 30. Juni 2006 Kosten der Unterkunft in Höhe von monatlich Euro 250,- (abzüglich des im Regelsatz enthaltenen Anteils für Strom bzw. Haushaltsenergie) zu zahlen.

    Am 23. Juni 2006 hat der Kläger beim SG Stade Klage unter dem Aktenzeichen S 8 AS 383/06 erhoben, die das SG mit Gerichtsbescheid vom 31. Juli 2007 abgewiesen hat.

    den Beklagten unter Aufhebung des Gerichtsbescheides des Sozialgerichts Stade vom 31. Juli 2007 (Az.: S 8 AS 383/06) sowie Abänderung der Bescheide des Beklagten vom 27. Dezember 2005 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 18. Mai 2006 zu verurteilen, dem Kläger für den Bewilligungszeitraum 1. Januar 2006 bis 30. Juni 2006 Kosten der Unterkunft in Höhe von monatlich Euro 250,- zu zahlen.

  • BSG, 03.03.2009 - B 4 AS 37/08 R

    Arbeitslosengeld II - angemessene Unterkunftskosten - Mietvertrag -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 17.11.2009 - L 13 AS 229/09
    Ergänzend ist hinsichtlich der Beurteilung, ob zwischen dem Kläger und dessen Bruder ein wirksames Mietverhältnis abgeschlossen worden ist, die Rechtsprechung des BSG (Urteile vom 7. Mai 2009 - Az.: B 14 AS 31/07 R; Urteil vom 20. August 2009 - Az.: B 14 AS 34/08 R; Urteil vom 3. März 2009 - Az.: B 4 AS 37/08 R) heranzuziehen.

    Zum anderen erübrigen sich die Ermittlungen auch deshalb nicht, weil der in der höchstrichterlichen Steuerrechtsprechung sogenannte Fremdvergleich anwendbar wäre, denn eine Übertragung dieser Maßstäbe des Fremdvergleichs auf das SGB II scheiden aus (BSG, Urteil vom 3. März 2009 - Az.: B 4 AS 37/08 R, Rn. 27 - zitiert nach juris).

  • SG Stade, 29.03.2007 - S 28 AS 298/05
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 17.11.2009 - L 13 AS 229/09
    Hinsichtlich dieses Streitgegenstandes hat der Kläger am 30. September 2005 beim Sozialgericht (SG) Stade ein Klageverfahren unter dem Aktenzeichen S 28 AS 298/05 anhängig gemacht, das in Bezug auf die (streitgegenständlichen) Kosten der Unterkunft zu seinen Gunsten ausging.

    Hierzu hat das SG Stade in seinem Urteil vom 29. März 2007 zum Verfahren S 28 AS 298/05 für den dort streitgegenständlichen Bewilligungszeitraum eine nicht zu beanstandende Beweiswürdigung durchgeführt, die auch für den hier streitgegenständlichen Zeitraum übernommen werden kann (siehe hierzu auch die Urteilsgründe in dem am heutigen Tag ergangenen Urteil zum Verfahren L 13 AS 102/07).

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 29.03.2007 - L 13 AS 102/07
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 17.11.2009 - L 13 AS 229/09
    Über das von dem Beklagten hiergegen geführte Berufungsverfahren hat der Senat ebenfalls am heutigen Tag zum Aktenzeichen L 13 AS 102/07 entschieden.

    Hierzu hat das SG Stade in seinem Urteil vom 29. März 2007 zum Verfahren S 28 AS 298/05 für den dort streitgegenständlichen Bewilligungszeitraum eine nicht zu beanstandende Beweiswürdigung durchgeführt, die auch für den hier streitgegenständlichen Zeitraum übernommen werden kann (siehe hierzu auch die Urteilsgründe in dem am heutigen Tag ergangenen Urteil zum Verfahren L 13 AS 102/07).

  • BSG, 27.02.2008 - B 14/11b AS 15/07 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunfts- und Heizungskosten - Abzug für

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 17.11.2009 - L 13 AS 229/09
    Das BSG hat insoweit in seinem Urteil vom 27. Februar 2008 (Az.: B 14/11b AS 15/07 R, Rn. 26 - zitiert nach www.sozialgerichtsbarkeit.de) ausführlich den Wert des im Regelsatz enthaltenen Anteils für Strom bzw. Haushaltsenergie errechnet, auf diese Ausführungen ist zu verweisen.
  • BSG, 20.08.2009 - B 14 AS 34/08 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunftskosten - Leibrentenzahlung - keine konkrete

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 17.11.2009 - L 13 AS 229/09
    Ergänzend ist hinsichtlich der Beurteilung, ob zwischen dem Kläger und dessen Bruder ein wirksames Mietverhältnis abgeschlossen worden ist, die Rechtsprechung des BSG (Urteile vom 7. Mai 2009 - Az.: B 14 AS 31/07 R; Urteil vom 20. August 2009 - Az.: B 14 AS 34/08 R; Urteil vom 3. März 2009 - Az.: B 4 AS 37/08 R) heranzuziehen.
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